BuS-Betreuung verständlich erklärt Regelbetreuung vs. anlassbezogene Betreuung – was gilt für dein Unternehmen?

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Zwei Kollegen geben sich im Sitzen ein High-Five am Büroarbeitsplatz.

Vielleicht hast du davon schon gehört, aber nie die Zeit gefunden, dich näher mit dem Thema zu beschäftigen. Im Arbeitsalltag drängen oft andere Aufgaben in den Vordergrund und Themen rund um gesetzliche Vorgaben, die Zeit und Nerven kosten, bleiben liegen. 

Wenn du schnell und verständlich herausfinden möchtest, welches Modell der BuS-Betreuung für dich relevant ist, bist du hier genau richtig. Wir erklären dir kompakt, worauf es bei der Betreuung im Arbeitsschutz ankommt, welche Unterschiede zwischen Regelbetreuung und anlassbezogener Betreuung bestehen und was das konkret für dein Unternehmen bedeutet. 

Keine Zeit um Lesen?

  • Die BuS-Betreuung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG, DGUV V2, ASiG) und schützt Gesundheit und Sicherheit im Betrieb, durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen.
  • Die BuS-Betreuung unterstützt bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, ASA-Sitzungen und der Planung von Schutzmaßnahmen, je nach Modell regelmäßig oder anlassbezogen.
  • Ab 21 Mitarbeitenden gilt die Regelbetreuung verpflichtend. Kleinbetriebe mit bis zu 20 Vollzeitäquivalenten können, bei erfüllten Voraussetzungen, zur anlassbezogenen Betreuung wechseln.
  • Mit digitalen Tools setzt du die BuS-Betreuung effizient und rechtssicher um. Dokumentationen laufen automatisiert, Nachweise sind jederzeit griffbereit und der Aufwand für dich bleibt minimal.

Was bedeutet BuS-Betreuung und wen betrifft sie?

Die Abkürzung BuS steht für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und gehört zu den zentralen Pflichtaufgaben im Arbeitsschutz, unabhängig davon, wie groß dein Unternehmen ist oder in welcher Branche du tätig bist.

Als Arbeitgeber:in musst du dafür sorgen, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und Betriebsärzt:innen dein Unternehmen betreuen, entweder regelmäßig im Rahmen der Regelbetreuung oder bei bestimmten Ereignissen im Rahmen der anlassbezogenen Betreuung.

Rechtlich geregelt ist die BuS-Betreuung im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG), in der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Diese Vorgaben definieren, wann und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist, welche Aufgaben die betreuenden Personen übernehmen und wie die Dokumentation ablaufen muss.

Ziel ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz strukturiert und wirksam in deinem Betrieb umzusetzen.

Die Unterschiede zwischen Regelbetreuung vs. anlassbezogene Betreuung

Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet zwei Formen der betrieblichen Betreuung: Regelbetreuung und anlassbezogene Betreuung. Beide Modelle sind gesetzlich geregelt, welches für dein Unternehmen infrage kommt, hängt von Größe, Struktur und Gefährdungspotenzial ab.

  • Regelbetreuung: kontinuierliche, fest eingeplante Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen mit klar definierten Einsatzzeiten.
  • Anlassbezogene Betreuung: Betreuung nur bei bestimmten betrieblichen Ereignissen, z. B. bei neuen Arbeitsmitteln, Umbaumaßnahmen oder sicherheitsrelevanten Vorkommnissen.

Welche Variante für dich zulässig ist und welche Chancen oder Herausforderungen damit verbunden sind, erfährst du in den nächsten Kapiteln.

Was beinhaltet die Regelbetreuung im Rahmen der BuS-Betreuung?

Bevor du entscheiden kannst, welches Modell der BuS-Betreuung zu deinem Unternehmen passt, lohnt sich ein genauer Blick auf die Grundlagen. Die Regelbetreuung ist das am weitesten verbreitetes Modell und für viele Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten gesetzlich verpflichtend.

Sie steht für eine kontinuierliche Begleitung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen. Ziel ist es, den Arbeitsschutz systematisch in deinem Betrieb zu verankern, mit festen Einsatzzeiten, regelmäßiger Beratung und einer klaren Struktur.

Aufbau und Inhalte der Regelbetreuung

Die Regelbetreuung besteht aus zwei Bausteinen:

  • Grundbetreuung: umfasst die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Basisbetreuung, verpflichtend für alle, die diesem Modell unterliegen.
  • Betriebsspezifische Betreuung: ergänzt die Grundbetreuung um individuell nötige Maßnahmen, je nach Gefährdungslage und Unternehmensstruktur.

Typische Aufgaben im Rahmen der Regelbetreuung sind:

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
  • Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss)
  • Beratung bei Unterweisungen, Schulungen oder Veränderungen im Betrieb
  • Analyse und Bewertung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit

Die Einsatzzeiten richten sich nach der Anzahl deiner Mitarbeitenden und der Betriebsart, verbindlich geregelt in der DGUV Vorschrift 2.

Für wen ist die Regelbetreuung verpflichtend? 

Sobald dein Unternehmen mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigt, ist die Regelbetreuung in der Regel gesetzlich vorgeschrieben, es sei denn, es liegt eine ausdrücklich genehmigte Abweichung vor. Für größere Betriebe bildet sie die Grundlage, um Arbeitsschutz rechtskonform umzusetzen.

Wie funktioniert die anlassbezogene BuS-Betreuung und für wen ist sie geeignet?

Nachdem du die Regelbetreuung kennengelernt hast, stellt sich die Frage: Gibt es eine Alternative? Ja, das anlassbezogene Modell. Es ist besonders für kleinere Unternehmen eine flexible Lösung, unterliegt aber ebenfalls klaren gesetzlichen Vorgaben.

Was bedeutet anlassbezogene Betreuung? 

Im Gegensatz zur Regelbetreuung findet die anlassbezogene BuS-Betreuung nicht regelmäßig, sondern situativ bei konkretem Anlass statt. Sie greift nur dann, wenn bestimmte Ereignisse im Betrieb auftreten und wird dann durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzt:innen aktiv umgesetzt.

Seit dem 1. April 2025 gilt: Betriebe mit bis zu 20 Vollzeitäquivalenten dürfen auf dieses Modell zurückgreifen, vorausgesetzt, sie erfüllen die Bedingungen.

Wann liegt ein „Anlass“ vor? Ein betreuungspflichtiger Anlass kann zum Beispiel sein:

  • die Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren
  • bauliche oder organisatorische Veränderungen
  • Unfälle, Beinahe-Unfälle oder gesundheitliche Beschwerden
  • einer notwendigen Anpassung der Gefährdungsbeurteilung

Als Arbeitgeber:in bist du verpflichtet, solche Anlässe selbst zu erkennen und die entsprechende Betreuung rechtzeitig zu veranlassen.

Wer darf die anlassbezogene Betreuung nutzen?

Die anlassbezogene Betreuung ist nur für Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitenden in Vollzeitäquivalenten zulässig. Wichtig: Auch hier gilt die Pflicht zur schriftlichen Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Und: Jeder Einsatz, so punktuell er auch sein mag, muss lückenlos dokumentiert werden.

Für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden ist das Modell nicht erlaubt. In diesem Fall bleibt die Regelbetreuung verbindlich.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die BuS-Betreuung?

Die BuS-Betreuung ist keine Option in deinem Unternehmen, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht. Geregelt wird sie durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die DGUV Vorschrift 2 sowie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Für dich als Arbeitgeber:in bedeutet das nicht nur organisatorische Verantwortung, sondern auch eine haftungsrelevante Verpflichtung. Schauen wir uns das mal genauer an.

§ 5 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht 

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet dich in § 5 dazu, Gefährdungen im Betrieb systematisch zu ermitteln und zu bewerten, unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Diese Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen im Arbeitsschutz. Du trägst die Verantwortung dafür persönlich. Sie kann nicht delegiert werden. Die BuS-Betreuung unterstützt dich dabei mit fachlicher Beratung, Umsetzungshilfe und Dokumentation.

DGUV Vorschrift 2: Modelle, Einsatzzeiten, Dokumentation

Die DGUV Vorschrift 2 legt konkret fest, wie die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung erfolgen muss. Sie regelt unter anderem:

  • welches Betreuungsmodell für welchen Betrieb zulässig ist,
  • wie viel Einsatzzeit Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen leisten müssen,
  • und dass alle Betreuungstätigkeiten vollständig dokumentiert werden müssen.

ASiG: Gesetzliche Grundlage für Fachkräfte und Betriebsärzt:innen

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet dich, geeignete Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen zu bestellen. Es regelt deren Aufgaben, Rechte und Einbindung in den betrieblichen Arbeitsschutz.

Zusammengefasst: Rechtssicherheit entsteht nicht durch Formalitäten, sondern durch klare Zuständigkeiten, verlässliche Prozesse und vollständige Nachweise. Egal ob Regelbetreuung oder anlassbezogenes Modell, entscheidend ist, dass du die gesetzlichen Vorgaben erfüllst und nachweisen kannst, dass dein Betrieb fachgerecht betreut wird. 

 

Wie findest du das passende Modell der BuS-Betreuung?

Die Entscheidung zwischen Regelbetreuung und anlassbezogener Betreuung hängt von mehreren betriebsspezifischen Faktoren ab. Doch bevor du dich für ein Modell entscheidest, solltest du klären: Hast du überhaupt eine Wahl?

Erst prüfen: Ist die anlassbezogene Betreuung bei dir zulässig?

Die gesetzliche Grundlage ist eindeutig: Das anlassbezogene Modell ist ausschließlich für kleinere Unternehmen mit bis zu 20 Vollzeitäquivalenten vorgesehen. Sobald dein Betrieb mehr als 20 Mitarbeitende beschäftigt, gilt automatisch die Regelbetreuung.

Wenn dein Unternehmen die Voraussetzungen für das anlassbezogene Modell erfüllt, bist du verpflichtet, es aktiv umzusetzen, inklusive der schriftlichen Bestellung von Fachkräften, der Dokumentation aller Anlässe und dem rechtssicheren Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden.

Entscheidungshilfe: Welches Modell passt zu deinem Betrieb?

Falls du wählen darfst, helfen dir diese Überlegungen bei der Entscheidung:

  • Betriebsgröße und Struktur: Je mehr Mitarbeitende, Abteilungen oder Standorte, desto mehr spricht für die Regelbetreuung.
  • Gefährdungspotenzial: In risikobehafteten Branchen oder Tätigkeiten ist eine kontinuierliche Betreuung sinnvoller.
  • Interne Kapazitäten: Wer über geschulte Ansprechpersonen und klare Prozesse verfügt, kann die anlassbezogene Betreuung besser managen.
  • Audits und Compliance-Anforderungen: Unternehmen mit externen Prüfungen und Dokumentationspflichten brauchen verlässliche, nachvollziehbare Strukturen.
  • Digitalisierungsgrad: Je digitaler deine Prozesse, desto einfacher kannst du beide Modelle rechtssicher und effizient abbilden, vorausgesetzt, sie sind gesetzlich zulässig.

Unser Tipp: Starte mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme. Welches Modell passt besser zu deinen Strukturen? Wo hast du das bessere Gefühl, deiner gesetzlichen Pflicht wirklich gerecht zu werden? Und: Steht dein Unternehmen kurz davor, die Grenze von 20 Mitarbeitenden zu überschreiten, sodass du ohnehin bald auf Regelbetreuung umstellen musst?

Warum eine digitale BuS-Betreuung der Schlüssel zu Effizienz und Compliance ist

Egal ob du dein Unternehmen im Rahmen der Regelbetreuung begleitest oder anlassbezogen betreuen lässt, digitale Lösungen machen den Unterschied. Sie schaffen Struktur, sparen Zeit und erhöhen die Rechtssicherheit, besonders dann, wenn Abläufe komplexer werden und mehrere Personen oder Standorte eingebunden sind.

Die BuS-Betreuung ist heute längst mehr als eine reine Fachaufgabe. Sie ist Teil einer modernen Arbeitsschutzstrategie, die digitale Prozesse mit rechtlicher Sicherheit verbindet und dir als Arbeitgeber:in spürbar den Rücken freihält.

Mehr Effizienz durch digitale Unterstützung 

Mit einer digitalen Lösung kannst du viele Aufgaben nahtlos in deine bestehenden Prozesse integrieren. Dazu zählen zum Beispiel:

  • digitale Gefährdungsbeurteilungen mit automatischer Dokumentation,
  • strukturierte Einsatzplanung für Fachkräfte und Betriebsärzt:innen,
  • digitale Unterweisungen und E-Learnings mit Nachweisfunktion,
  • zentrales Management von ASA-Sitzungen und Maßnahmen,
  • sowie die revisionssichere Ablage aller arbeitsschutzrelevanten Dokumente.

Das reduziert nicht nur deinen administrativen Aufwand, sondern sorgt auch dafür, dass du bei jeder Prüfung vorbereitet bist.

BuS-Betreuung weiterdenken: Arbeitsschutz als Teil deiner Unternehmenskultur

Eine rechtssichere BuS-Betreuung ist mehr als nur das Einhalten gesetzlicher Vorschriften, sie ist ein zentraler Baustein moderner Unternehmensführung. Wer Arbeitsschutz strategisch verankert, sorgt nicht nur für gesunde Mitarbeitende, sondern stärkt auch Vertrauen, Effizienz und Arbeitgeberattraktivität.

Vor allem die digitale Umsetzung der BuS-Betreuung eröffnet dir neue Spielräume: Du kannst präventiver handeln, Risiken früher erkennen und Maßnahmen schneller dokumentieren. So wird Arbeitsschutz planbar und zukunftsfähig, ganz ohne unnötige Komplexität.

Wenn du BuS-Betreuung optimal integrierst in deinen Unternehmen, kannst du nicht nur gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch nachhaltig die Qualität deiner internen Prozesse steigern.