Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt DGUV Vorschrift 2: So erfüllst du das Arbeitssicherheitsgesetz
Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz sind kein Zufall – sie folgen klaren Regeln. Eine zentrale Grundlage ist die DGUV Vorschrift 2, die zusammen mit Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit dafür sorgt, dass Arbeitsplätze sicherer werden. Für dich als Arbeitgeber:in kann das Thema allerdings schnell unübersichtlich wirken, denn die Vorschrift fordert gleich mehrere Maßnahmen auf einmal. In diesem Beitrag zeigen wir dir, was genau hinter der DGUV Vorschrift 2 steckt, wie du damit Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten effektiv vorbeugst und wie du sie Schritt für Schritt erfolgreich in deinem Unternehmen umsetzt.
FAQ
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Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz und regelt die Betreuung durch Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
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Je nach Unternehmensgröße und Gefährdungslage wählst du zwischen Regelbetreuung, alternativer Betreuung und betriebsspezifischer Betreuung.
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Betriebsärzt:innen beraten zu medizinischem Arbeitsschutz, Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen bei Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen und technischen Schutzmaßnahmen.
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Mit klarer Struktur, regelmäßigen Terminen und digitaler Dokumentation setzt du die DGUV Vorschrift 2 effizient, rechtssicher und ohne unnötigen Aufwand um.
Was regelt die DGUV Vorschrift 2?
Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, wie du als Unternehmer:in dein Unternehmen in Sachen Arbeitssicherheit betreuen musst – und zwar durch Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie ist im Grunde eine Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und wurde von Berufsgenossenschaften sowie Unfallkassen entwickelt.
Ziel ist es, die Aufgaben dieser Fachleute klar zu beschreiben, die Regelbetreuung in allen Unternehmen zu verbessern und so Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wirksam zu verhindern.
Was ist das Arbeitssicherheitsgesetz?
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gibt es seit dem 12. Dezember 1973 – ein wichtiger Meilenstein für den Arbeitsschutz in Deutschland. Es legt fest, welche sicherheitstechnischen Pflichten du als Arbeitgeber:in hast.
Besonders im Fokus steht dabei, dass du eine:n Betriebsärzt:in und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellst. Das Gesetz beschreibt zudem ihre Aufgaben, die erforderlichen Qualifikationen sowie die Art und Weise, wie sie zusammenarbeiten und dir gegenüber Bericht erstatten.
Welche Art von Betreuung brauche ich?
Die DGUV Vorschrift 2 regelt, wie viel Unterstützung dir durch Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit rechtlich zusteht. Der Umfang richtet sich nach der Unternehmensgröße, dem Betriebstyp und den spezifischen Gefährdungen:
- Bis zu 10 Mitarbeitende: Anlassbezogene Betreuung genügt – eine regelmäßige Grundbetreuung ist nicht erforderlich.
- Ab 11 Mitarbeitenden: Es gilt die Regelbetreuung, die regelmäßige fachärztliche und sicherheitstechnische Unterstützung vorsieht.
- Bis zu 50 Mitarbeitenden: Du kannst sowohl die Regelbetreuung wählen als auch auf das alternative, bedarfsorientierte Modell umsteigen – abhängig von deinen betrieblichen Anforderungen.
Ab wann braucht man eine betriebsspezifische Betreuung?
Die betriebsspezifische Betreuung kommt immer dann ins Spiel, wenn dein Unternehmen besondere Gefährdungen oder spezielle Anforderungen hat, die über die normale Grundbetreuung hinausgehen. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:
- Neuen oder veränderten Arbeitsverfahren
- Der Einführung neuer Maschinen oder Gefahrstoffe
- Umbauten oder größeren Veränderungen im Betrieb
- Einer Häufung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
- Besonderen psychischen Belastungen im Team
- Gesetzlichen Änderungen mit Einfluss auf den Arbeitsschutz
Die betriebsspezifische Betreuung ist nicht an eine feste Unternehmensgröße gebunden. Entscheidend ist der tatsächliche Bedarf, der sich aus deiner Gefährdungsbeurteilung ergibt. Sobald dort zusätzliche Risiken oder Handlungsfelder erkannt werden, bist du verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen gezielt damit zu beauftragen.
Wie sieht eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung aus?
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ist das Herzstück der DGUV Vorschrift 2. Sie stellt sicher, dass dein Unternehmen sowohl medizinisch als auch sicherheitstechnisch optimal beraten und unterstützt wird.
Betriebsärztliche Betreuung
Betriebsärzt:innen kümmern sich um alle gesundheitlichen Fragen im Betrieb. Dazu gehören:
- Beratung zur Gestaltung gesunder Arbeitsplätze
- Vorsorgeuntersuchungen und Impfangebote
- Unterstützung bei der Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeitender
- Einschätzung gesundheitlicher Risiken bei neuen Arbeitsstoffen oder Verfahren
Sicherheitstechnische Betreuung
Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Blick für Gefahrenquellen und technische Sicherheitsstandards. Sie übernehmen unter anderem:
- Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Beratung zu Maschinen-, Anlagen- und Arbeitsplatzsicherheit
- Schulung von Mitarbeitenden im sicheren Arbeiten
- Begleitung bei Umbauten oder Einführung neuer Arbeitsmittel
In der Praxis arbeiten Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit eng zusammen. So stellst du sicher, dass alle Risiken – von gesundheitlichen Belastungen bis zu technischen Gefahren – abgedeckt sind und dein Unternehmen rechtssicher aufgestellt ist.
Was ist ein Betriebsarzt?
Betriebsärzt:innen sind in deinem Unternehmen vor allem beratend tätig. Sie unterstützen dich und dein Team bei allen medizinischen Fragen rund um den Arbeitsschutz. Zu ihren Aufgaben gehören:
- Beratung von Arbeitgeber:in und Mitarbeitenden zu gesundheitlichen Aspekten der Arbeit
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen und Bewertung der Ergebnisse
- Begehung der Arbeitsplätze und Bewertung des Arbeitsschutzes vor Ort
Betriebsärzt:innen arbeiten eng mit dir als Unternehmer:in und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist wichtig, damit alle Maßnahmen reibungslos umgesetzt werden können.
Wichtig zu wissen: Auch wenn du den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin bestellst und bezahlst, unterliegt er oder sie der ärztlichen Schweigepflicht.
Was ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) unterstützt dich dabei, die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeitenden zu gewährleisten. Meist handelt es sich dabei um Sicherheitsingenieur:innen, Techniker:innen oder Sicherheitsmeister:innen, die eine spezielle Ausbildung in Sicherheitstechnik – die Sifa-Ausbildung – absolviert haben. Diese dauert in der Regel mindestens 24 Monate und qualifiziert sie für ihre Aufgaben im Unternehmen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind nicht weisungsbefugt, sondern – ähnlich wie Betriebsärzt:innen – in beratender Funktion tätig. Sie unterstützen dich unter anderem bei:
- Gefährdungsbeurteilungen
- Begehungen von Arbeitsplätzen und Betriebsstätten
- Beschaffung geeigneter Arbeitsmittel
- Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstung
Durch ihre Expertise sorgen sie dafür, dass Sicherheitsmaßnahmen praxisnah umgesetzt und gesetzliche Vorgaben zuverlässig erfüllt werden.
Wie du die DGUV Vorschrift 2 am einfachsten implementierst
Die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 muss kein kompliziertes Projekt sein. Entscheidend ist, dass du strukturiert vorgehst und die richtigen Partner:innen an deiner Seite hast. Starte mit einer klaren Gefährdungsbeurteilung und wähle anschließend das passende Betreuungsmodell für dein Unternehmen. Binde Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit frühzeitig ein – so stellst du sicher, dass alle Maßnahmen fachlich fundiert sind und praxisnah umgesetzt werden.
Setze auf regelmäßige Abstimmungen, um Veränderungen im Betrieb sofort zu erfassen und die Betreuung anzupassen. Digitale Tools helfen dir, Fristen im Blick zu behalten, Dokumentationen aktuell zu halten und Nachweise jederzeit griffbereit zu haben. So erfüllst du nicht nur deine gesetzlichen Pflichten, sondern schaffst auch langfristig eine sichere, gesunde und produktive Arbeitsumgebung für dein Team.
Weiterführende Links
- Warum du ohne Fachkraft für Arbeitssicherheit heute kein Unternehmen mehr führen solltest(Stichworte: Fachkräfte für Arbeitssicherheit)
- Regelbetreuung vs. anlassbezogene Betreuung – was gilt für dein Unternehmen?(Stichworte: Betreuung)
- Die Rolle des Betriebsmediziners in deinem Unternehmen(Stichworte: Betriebsarzt)