DGUV Vorschrift 3: Elektrosicherheit im Unternehmen

Elektrofachkraft DGUV Vorschrift 3: Elektrosicherheit im Unternehmen

Dass es mehrere DGUV Vorschriften gibt, wusstest du bestimmt bereits. Aber auch, dass es insgesamt 84 Stück sind? Keine Sorge, als Arbeitgeber:in musst du dich nur mit den ersten dreien auskennen. Umfangreich genug sind sie trotzdem. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die DGUV Vorschrift 3. Dabei geht es um Elektrosicherheit in deinem Unternehmen. Mit der Digitalisierung wird diese DGUV Vorschrift quasi täglich wichtiger. Damit der Schutz deiner Mitarbeitenden auch bei Elektrogeräten sichergestellt werden kann, informieren wir dich hier über alles Wichtige, um die DGUV Vorschrift 3 Prüfung zu bestehen.

FAQ

  • Welchen Zweck hat die DGUV Vorschrift 3?
    Die DGUV Vorschrift 3 regelt die Elektrosicherheit in Unternehmen und umfasst die Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
  • Wer darf elektrische Anlagen errichten, warten und prüfen?
    Elektrische Betriebsmittel sind alle Geräte, die elektrische Energie nutzen, Informationen übertragen oder verarbeiten. Arbeitgeber:innen müssen sicherstellen, dass elektrische Anlagen von einer Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht errichtet, gewartet und geprüft werden.
  • Was ist bei der Prüfung elektrischer Anlagen zu beachten?
    Regelmäßige Prüfungen der Anlagen und Geräte müssen durchgeführt und dokumentiert werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.
  • Wofür ist eine Elektrofachkraft zuständig?
    Eine Elektrofachkraft ist für die Planung, Installation, Wartung und Prüfung elektrischer Anlagen verantwortlich und muss eine entsprechende Ausbildung haben.

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Bei der DGUV 3 handelt es sich um eine weitere Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Genau wie bei der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Vorschrift 2 geht es hier darum, einen gewissen Bereich der Arbeitssicherheit in Unternehmen zu konkretisieren. Nämlich den Bereich der Elektrosicherheit.

Genauer gesagt, die Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Fast jedes Unternehmen benutzt elektrische Geräte irgendeiner Art, sei es der Drucker, dein Arbeitsrechner oder sogar noch das gute alte Faxgerät. Die DGUV Vorschrift 3 gilt aber auch für nicht-elektronische Arbeiten, sofern sie in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durchgeführt werden.

Warum und wann wurde die DGUV Vorschrift 3 eingeführt?

Das Warum lässt sich recht einfach erklären. Dafür müssen wir nur schauen, woher die verschiedenen DGUV Vorschriften ihren Ursprung haben. Die Grundlage dieser Unfallverhütungsvorschriften liegen im geltenden Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz. Die Vorschriften wurden von den Berufsgenossenschaften erlassen, um die bestehenden Schutzmaßnahmen für deine Mitarbeitenden zu konkretisieren, damit eventuelle Lücken oder Fehler ausgebessert werden können.

Eingeführt wurde die DGUV Vorschrift 3 bereits am 01. April 1979. Doch die neuen Auflagen waren kein Aprilscherz, ab dem Tag waren sie rechtsgültig. Damals hieß die Vorschrift noch nicht DGUV Vorschrift 3, erst als alle Vorschriften im Jahr 2014 zusammengefasst wurden, entstand der Name DGUV Vorschrift. Das DGUV steht dabei für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

Wann ist die DGUV Vorschrift 3 für mich als Arbeitgeber:in relevant?

Es gibt wohl kaum ein Unternehmen, das nicht die Vorschriften der DGUV V3 befolgen muss. Sie gilt als verbindliche Rechtsnorm für alle Mitglieder:innen der Berufsgenossenschaften. Das betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Mitgliedsbetriebe und einzelne Beschäftigte. Betroffen ist davon jeder, der in seinem Betrieb über elektrische Anlangen und Betriebsmittel verfügt.

Als Arbeitgeber:in bist du gemäß des Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren und die Sicherheit deiner Mitarbeitenden zu maximieren. Damit du dieser Verpflichtung nachkommen kannst, musst du die Elektrosicherheit in deinem Unternehmen gewährleisten – ergo die Richtlinien der DGUV Vorschrift 3 prüfen und erfüllen.

Was fällt alles unter „elektrische Betriebsmittel“?

Jetzt haben wir schon mehrmals elektrische Betriebsmittel, elektrische Anlagen oder ähnliches erwähnt. Gemäß der DGUV V3 musst du die Arbeit an und um diese Geräte gewissen Vorschriften unterziehen. Aber was sind denn genau „elektrische Betriebsmittel“?

Die DGUV Vorschrift 3 definiert darunter alle Gegenstände, die über eine der folgenden Eigenschaften verfügen: Sie dienen als Ganzes oder in Einzelteilen dem Anwenden elektrischer Energie. Sie übertragen, verteilen und verarbeiten Informationen (z. B. Fernmelde- und Informationstechnik).

Welche Pflichten bringt die DGUV Vorschrift 3 für dich als Unternehmer:in mit?

Die DGUV Vorschrift 3 hat für dich als Arbeitgeber:in zwei wichtige Grundsätze festgelegt, die du befolgen musst: Als Unternehmer:in ist es deine Aufgabe dafür zu sorgen, dass alle deine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Auch die Nutzung dieser Betriebsmittel muss den elektrotechnischen Regeln entsprechend gehandhabt werden.

Dabei musst du darauf achten, dass diese Auflagen nur von einer Elektrofachkraft oder unter Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Entspricht eine elektrische Anlage nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so musst du als Unternehmer:in dafür sorgen, dass der entsprechende Mangel sofort behoben wird. Sollte der Mangel so gravierend sein, dass das Gerät eine Gefahr darstellt, musst du außerdem dafür sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel in dem Zustand nicht genutzt wird.

Was ist eine Elektrofachkraft?

Wie bereits erwähnt, benötigst du eine Elektrofachkraft, die sicherstellt, dass alle elektrischen Betriebsmittel ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Sie übernimmt also eine sehr wichtige Rolle in deinem Unternehmen.

Damit sich eine Person Elektrofachkraft nennen darf, bedarf es aber einer fachlichen Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich der Elektrosicherheit sowie Wissen über die Normen und Bestimmungen rund um Elektrotechnik. Auf diese Weise sind Elektrofachkräfte in der Lage, die erforderlichen Vorschriften zu erfüllen und mögliche Gefahren oder Mängel rechtzeitig zu erkennen.

Die typischen Aufgaben einer Elektrofachkraft umfassen daher:

  • Planung, Installation, Wartung und Reparatur elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
  • Durchführung von Prüfungen und Messungen an elektrischen Anlagen gemäß den gesetzlichen Vorschriften und Normen.
  • Erkennen und Beurteilen von Gefahren durch elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
  • Erstellen von Prüfberichten und Dokumentationen.
  • Schulung und Unterweisung anderer Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.

Wann wird eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 fällig?

Nach § 5 DGUV Vorschrift 3 musst du als Arbeitgeber:in dafür sorgen, dass der Zustand der elektrischen Anlagen in regelmäßigen Abständen überprüft wird. Wann eine Überprüfung fällig wird, hängt von zwei besonderen Regeln ab:

  • Die erstmalige Inbetriebnahme: DIN VDE 0100-600
  • Die Wiederholungsprüfung: DIN VDE 0105-100

In Kurzform bedeutet das, dass ein neues Gerät kontrolliert werden muss, bevor deine Mitarbeitenden es benutzen dürfen und das jedes Gerät in regelmäßigen Abständen grundlegend überprüft wird. Bei festgestellten Mängeln, die eventuell sogar Gefährdungen zur Folge haben, muss das Gerät unverzüglich außer Betrieb genommen werden.

Die Frist zwischen den Wiederholungsprüfungen wird von einer qualifizierten Elektrofachkraft festgelegt. Als Arbeitgeber:in bist du dazu verpflichtet, diese Fristen einzuhalten. Die Prüfintervalle hängen außerdem davon ab, ob es bei früheren Check-ups Probleme oder Abweichungen gab. Zu den zwei Regeln wird bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung noch zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln unterschieden.

Ortsveränderliche Geräte werden über einen Stecker oder Akku betrieben und können entsprechend bewegt werden, zum Beispiel ein Laptop oder Drucker. Ortsfeste Geräte sind an einen Verteiler angeschlossen und können nicht ohne weiteres bewegt werden. Dafür müssen diese Geräte für gewöhnlich seltener überprüft werden als ortveränderliche.

Denk daran: Nur eine Elektrofachkraft oder jemand, der von ihr angeleitet und beaufsichtigt wird, darf eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchführen. Damit kann die Berufsgenossenschaft sicherstellen, dass alle Anlagen ordnungsgemäß geprüft und während der Prüfung korrekt betrieben wurden.

Wie sieht eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 genau aus?

Wird dein Unternehmen einer Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 überprüft, untersucht deine Elektrofachkraft alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in deinem Betrieb auf Mängel oder Abweichungen. In diesem Rahmen werden vor allem folgende Fragen beantwortet:

  • Sind sämtliche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ordnungsgemäß gebaut, geändert und gepflegt worden?
  • Erlässt du als Arbeitgeber:in erforderliche Sicherheitsvorkehrungen?
  • Führst du sie durch und überwachst ihre Effektivität?
  • Sind geeignete Sicherheitseinrichtungen vorhanden? Ist der elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) angemessene Unterweisung gewährt worden?
  • Wurden alle Mitarbeitenden über sicherheitsgerechtes Verhalten unterwiesen?
  • Überwacht oder betreust du als Arbeitgeber:in sämtliche Angestellten und deren Tätigkeit?

Muss die Prüfung dokumentiert werden?

Nach § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) musst du als Arbeitgeber:in nach einer Prüfung die Ergebnisse ordnungsgemäß dokumentieren. Das ist auch bei der DGUV Vorschrift 3 der Fall.

Du solltest dir also von Anfang an angewöhnen, ein einfaches Prüfprotokoll auszufüllen. Eine genaue Vorgabe über die Inhalte gibt es in der DGUV V3 nicht, sei also lieber etwas ausführlicher, bevor später Mängel festgestellt werden.

Die DGUV ist unverzichtbar

Abschließend lässt sich festhalten, dass die DGUV Vorschrift 3 eine essenzielle Rolle für die Elektrosicherheit in Unternehmen spielt. Sie verpflichtet dich als Arbeitgeber:in, die Sicherheit deiner Mitarbeitenden im Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durch regelmäßige Prüfungen und Wartungen sicherzustellen.

Dies erfordert die Zusammenarbeit mit ausgebildeten Elektrofachkräften, die für die fachgerechte Installation, Überprüfung und Instandhaltung zuständig sind. Die Einhaltung dieser Vorschriften schützt nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern trägt auch maßgeblich zur Sicherheit im Betriebsalltag bei, was angesichts der fortschreitenden Digitalisierung immer wichtiger wird.