
Pflichten und Maßnahmen für sicheren Arbeitsalltag DGUV Vorschrift 1: Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb
Als Arbeitgeber:in trägst du die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeitenden. Diese Pflicht ist nicht nur gesetzlich verankert, sondern steigert auch die Produktivität und das Image deines Unternehmens. Doch wo fängt man bei der Vielzahl an Vorschriften und Gesetzen an? Die Antwort: bei der DGUV Vorschrift 1 – auch bekannt als die Unfallverhütungsvorschrift. Zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz bildet sie das Fundament für vorsorgliche Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Außerdem bringt sie Licht in das Dunkle, wie viele Sicherheitsbeauftrage, Ersthelfer:innen und Betriebssanitäter:innen in deinem Unternehmen erforderlich sind. Wir haben für dich die wichtigsten Fragen rund um die DGUV V1 geklärt.
FAQ
-
Was regelt die DGUV Vorschrift 1?
Die DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) regelt die grundlegenden Pflichten von Unternehmern, Versicherten und Fachkräften im Arbeitsschutz. Sie legt fest, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern sind. -
Wer ist verpflichtet, die DGUV Vorschrift 1 einzuhalten?
Alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die Beschäftigte haben, müssen die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 umsetzen. Auch die Versicherten selbst sind verpflichtet, die Schutzmaßnahmen zu beachten und umzusetzen. -
Welche Pflichten hat der Unternehmer nach DGUV Vorschrift 1?
Unternehmer müssen Gefährdungen ermitteln, geeignete Schutzmaßnahmen treffen, Beschäftigte unterweisen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Außerdem sind Erste Hilfe, Brandschutz und die Organisation der Ersten Hilfe sicherzustellen. -
Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 1?
Bei Verstößen drohen Bußgelder, Regressforderungen der Unfallversicherungsträger und im Schadensfall auch strafrechtliche Konsequenzen. Zudem kann die Berufsgenossenschaft Maßnahmen anordnen oder den Betrieb stilllegen.
Was ist die DGUV?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und gesetzlichen Unfallversicherungen in Deutschland. Sie verfolgt ein zentrales Ziel: die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmer:innenn zu schützen.
Zu den Mitgliedern gehören Berufsgenossenschaften aus nahezu allen Branchen, wie die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft), die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) oder die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft). Wahrscheinlich hattest auch du schon indirekt mit der DGUV zu tun – sei es durch Sicherheitsunterweisungen oder Unfallmeldungen.
Die DGUV zählt neben der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung zu den tragenden Säulen der Sozialversicherung in Deutschland. Das wichtigste Thema der DGUV ist es, die Gesundheit von Arbeitnehmer:innen in der gewerblichen Wirtschaft zu schützen.
Ihre drei wichtigsten Aufgabenfelder umfassen:
- Prävention: Vorsorge zur Vermeidung von Arbeitsunfällen
- Rehabilitation: Versorgung und Wiedereingliederung von ausgefallenen Versicherten
- Entschädigung: Entschädigungsleistung bei eingetretenen Arbeitsunfällen
Um diese Ziele zu erreichen, entwickelt die DGUV Vorschriften und Regeln für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie unterstützt Unternehmen mit Forschung, Präventionskampagnen, Beratungen und Weiterbildungen. Vorschriften wie die DGUV Vorschrift 1 bilden die Grundlage für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Durch regelmäßige Betriebsbegehungen überprüfen die Berufsgenossenschaften, ob die Vorgaben eingehalten werden, und helfen dabei, die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Was regelt die DGUV Vorschrift 1 im Detail?
Die DGUV Vorschrift 1 ist das Fundament für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen. Sie hilft dabei, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und gilt für alle Branchen. Von der der Müllbeseitigung über Hafenarbeit bis hin zu Bauarbeiten decken die DGUV Vorschriften fast alle Branchen und Arbeitsbereiche ab. Besonders die ersten drei Vorschriften, darunter die DGUV Vorschrift 1, sind entscheidend. Aber was legt die DGUV V1 konkret fest?
Sie verpflichtet dich als Arbeitgeber:in, die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Als Leitfaden umfasst sie die allgemeinen Vorschriften, Pflichten und Vorgaben zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dabei vereint sie die früheren Unfallverhütungsvorschriften „BGV A1“ (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift A1 – Grundsätze der Prävention) und „GUV-V A2“ (Gemeinde-Unfallversicherungsverband – Vorschrift A2) und sorgt für eine einheitliche Regelung.
Die Vorschrift gilt gleichermaßen für alle Mitarbeiter:innen, also auch für Auftragnehmer:innen aus Fremdfirmen, kurzzeitig aushelfende Familienangehörige oder Mitarbeitende aus dem Ausland.
Was passiert, wenn die DGUV Vorschrift 1 nicht eingehalten wird?
Verstöße können teuer werden: Bußgelder, Haftungsansprüche, mögliche Betriebsstilllegungen oder Regressforderungen der Berufsgenossenschaft nach einem Unfall. Auch der Versicherungsschutz kann gefährdet sein.
Welche Pflichten ergeben sich für dich als Unternehmer:in aus der DGUV V1?
Die DGUV Vorschrift 1 macht klar, welche Pflichten du als Arbeitgeber:in hast.
Hier haben wir die wichtigsten 8 Pflichten zusammengefasst:
- Schutzmaßnahmen treffen
Als Arbeitgeber:in triffst du die erforderlichen Schutzmaßnahmen, um Gefahren am Arbeitsplatz zu beseitigen. Somit verhinderst du Unfälle sowie Berufskrankheiten. Außerdem stellst du sicher, dass Erste-Hilfe-Maßnahmen im Notfall geleistet werden können. - Arbeitsbedingungen beurteilen
Du führst Gefährdungsbeurteilungen durch, hältst diese schriftlich fest und aktualisierst sie, wenn sich etwas in deinem Betrieb verändert und dabei neue Gefahren entstehen. Das gilt auch für kurzfristig eingesetzte Familienangehörige oder externe Teams. - Unterweisungen durchführen
Mindestens einmal im Jahr musst du deine Mitarbeiter:innen über alle Gefährdungen am Arbeitsplatz und die festgelegten Schutzmaßnahmen informieren sowie diese Unterweisungen schriftlich festhalten. Diese Unterweisungspflicht gilt auch bei externen Auftragnehmer:innen. - Auskunft geben
Du hast als Arbeitgeber:in gegenüber Aufsichtspersonen eine Auskunftspflicht. Das bedeutet, dass du auf Verlangen alle Maßnahmen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz offenlegen musst. Bei Bedarf musst du den Aufsichtspersonen die Besichtigung deines Unternehmens ermöglichen und sie bei ihrer Arbeit unterstützen. - Sicherheit kontrollieren
Als Arbeitgeber:in prüfst du in regelmäßigen Abständen die getroffenen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Schutz deiner Mitarbeiter:innen. Insbesondere nach Veränderungen, wie etwa die Nutzung von neuen Maschinen oder einen Ortswechsel. - Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen
Du bist verpflichtet, deinen Mitarbeitenden eine ausreichende Menge an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zu stellen. Diese muss die CE-Kennzeichnung tragen. Achte dabei auf die maximale Tragezeit und die Gebrauchsdauer. Bei besonderen Gefahren kann eine spezielle Unterweisung erforderlich sein. Praktische Übungen gewährleisten zudem einen sicheren Einsatz der PSA. - Zutritts- und Aufenthaltsverbote festlegen
Für die Sicherheit und Gesundheit deiner Beschäftigten stellst du sicher, dass Unbefugte keinen Zugang zu gefährlichen Bereichen haben. Diese Bereiche sind klar gekennzeichnet und physisch abgesichert, beispielsweise durch Zutrittskontrollen, Warnschilder oder Absperrungen.
Welche Pflichten haben deine Mitarbeiter:innen nach der DGUV Vorschrift 1?
Auch deine Mitarbeiter:innen tragen Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Die DGUV Vorschrift 1 nennt zwei zentrale Pflichten, die alle Versicherten erfüllen müssen:
- Allgemeine Unterstützungspflichten
Deine Mitarbeiter:innen müssen alle Schutzmaßnahmen einhalten, die ihnen bei der Einweisung erklärt wurden. Dabei achten sie sowohl auf ihre eigene Sicherheit als auch auf die ihrer Kolleg:innen. Zudem ist es ihre Pflicht, Gefährdungen durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu vermeiden. - Besondere Unterstützungspflichten
Sicherheitsmängel, fehlerhafte Arbeitsstoffe oder potenzielle Gefahren melden deine Mitarbeiter:innen unverzüglich an ihre Vorgesetzten oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Verfügen sie über die nötigen Kenntnisse und Erfahrung, können sie kleinere Mängel selbst beheben. Wichtig ist außerdem, dass die festgelegten Zutritts- und Aufenthaltsverbote streng eingehalten werden – der Zutritt zu gefährlichen Bereichen sollte nur im Rahmen der übertragenen Aufgaben erlaubt sein.
Wie organisierst du den betrieblichen Arbeitsschutz nach der DGUV Vorschrift 1?
Die DGUV Vorschrift 1 gibt dir klare Vorgaben, wie du den Arbeitsschutz in deinem Unternehmen organisierst. Zwei Schritte stehen dabei im Fokus:
1. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen bestellen
Gemäß der DGUV Vorschrift 1 bist du verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen schriftlich zu bestellen. Sie unterstützen dich dabei, alle Maßnahmen umzusetzen und die gesetzlichen Vorgaben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 zu erfüllen.
2. Zusammenarbeit fördern
Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen müssen eng zusammenarbeiten, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und passende Maßnahmen zu entwickeln. Eine klare Kommunikation und regelmäßige Abstimmungen sind dabei entscheidend. Du bist zudem als Arbeitgeber:in dazu verpflichtet, deinen Mitarbeiter:innen die geltenden Unfallverhütungsvorschriften und staatlichen Regeln zugänglich zu machen. Beschäftigte, die für den Arbeitsschutz zuständig sind, brauchen jederzeit Zugriff auf alle relevanten Vorschriften, um Maßnahmen wirksam umzusetzen.
Wie setzt du die DGUV Vorschrift 1 bei besonderen Gefahren richtig um?
In Bereichen mit besonderen Gefahren – etwa beim Umgang mit gefährlichen Stoffen, Maschinen oder bei Arbeiten in großer Höhe – sind spezielle Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Eine gründliche Gefährdungsbeurteilung zeigt dir die Risiken in deinem Betrieb und hilft dir, die die passenden Gegenmaßnahmen festzulegen.
Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:
- Bereitstellung geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), die auf die speziellen Gefahren abgestimmt ist (z. B. Atemschutzmasken, Schutzhelme, Handschuhe).
- Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen und Schulungen für Mitarbeiter:innen, die mit diesen besonderen Risiken arbeiten.
- Sicherheitsvorkehrungen, wie Notfallpläne, Rettungsausrüstung und spezielle Alarmsysteme für Gefahrensituationen, vornehmen.
In Betrieben mit besonderen Gefahren solltest du eng mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen zusammenarbeiten, um passende Maßnahmen festzulegen und ihre Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte brauchst du gemäß der DGUV Vorschrift 1?
Sicherheitsbeauftragte sind wichtige Ansprechpartner:innen, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen umzusetzen. Sie unterstützen dich dabei, den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu verbessern und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Die DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen. Die genaue Anzahl hängt von der Größe deines Unternehmens und den spezifischen Gefährdungen in deinem Betrieb ab.
Wie viele Ersthelfer:innen sind laut DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben?
Die Anzahl der Ersthelfer:innen richtet sich nach der Zahl der Versicherten sowie der Art deines Betriebs.
Hier die grundlegenden Vorgaben:
- Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten: Es muss mindestens ein:e Ersthelfer:in im Betrieb vorhanden sein.
- Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten: Die erforderliche Anzahl richtet sich nach der Branche.
- Verwaltungs- und Handelsbetriebe: mindestens 5 % der anwesenden Mitarbeitenden
- Produktions- und Bauunternehmen: mindestens 10 % der anwesenden Mitarbeitenden
- Kindertageseinrichtungen: pro Kindergruppe mindestens ein:e Ersthelfer:in
- Hochschulen: mindestens 10 % der anwesenden Personen
Alle Ersthelfer:innen müssen von einer durch die DGUV zugelassenen Stelle ausgebildet werden. Diese Schulungen sind alle zwei Jahre durch Auffrischungskurse oder Weiterbildungen zu erneuern. Arbeitet dein Betrieb mit Gefahrstoffen, bist du als Arbeitgeber:in verpflichtet, zusätzliche Schulungen zur Gefahrstoffunterweisung anzubieten. So stellst du sicher, dass Ersthelfer:innen die Risiken kennen und im Ernstfall richtig reagieren können.
Wie viele Betriebssanitäter:innen brauchst du nach DGUV Vorschrift 1?
Die Anzahl der benötigten Betriebssanitäter:innen hängt von der Zahl der Versicherten und den Gefahren in deinem Unternehmen ab. Gemäß der DGUV Vorschrift 1 sowie dem Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) gelten folgende Vorgaben:
- In Betrieben mit mehr als 1.500 Versicherten: Es muss mindestens ein:e Betriebssanitäter:in zur Verfügung stehen.
- In Betrieben mit 250 bis 1.500 Versicherten: Ein:e Betriebssanitäter:in ist erforderlich, wenn die Gefährdungsbeurteilung besondere Risiken oder Gefahren ergibt.
Betriebssanitäter:innen absolvieren eine spezialisierte Ausbildung, die über die Anforderungen für Ersthelfer:innen hinausgeht. Diese Ausbildung wird durch von der DGUV zugelassene Stellen durchgeführt und umfasst die Handhabung komplexerer medizinischer Notfälle, wie sie in größeren oder risikoreichen Betrieben auftreten können. Auch hier ist eine regelmäßige Auffrischung der Qualifikationen notwendig, um die Einsatzbereitschaft und eine qualifizierte Notfallversorgung sicherzustellen.
Wie ist die Erste Hilfe im Betrieb geregelt?
Die Regelungen zur Ersten Hilfe in Betrieben sind in der DGUV Regel 100-001 festgelegt. Sie enthält sowohl rechtliche Vorgaben als auch praxisnahe Beispiele und Erläuterungen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen im Betrieb.
Wichtige Aspekte der DGUV Regel 100-001:
- Ausstattung und Pflege von Erste-Hilfe-Materialien: Jeder Betrieb muss ausreichend Erste-Hilfe-Materialien bereitstellen und regelmäßig prüfen, ob diese vollständig und funktionsfähig sind.
- Schulung von Ersthelfer:innen: Ersthelfer:innen müssen regelmäßig aus- und fortgebildet werden, um ihre Fähigkeiten und Kenntnisse aktuell zu halten.
- Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber:innen: Arbeitgeber:innen sorgen für klare Abläufe, ausreichendes Material und notwendige Schulungen.
- Vorgaben für Erste-Hilfe-Räume: In größeren Betrieben müssen spezielle Erste-Hilfe-Räume vorhanden sein, ausgestattet mit den notwendigen Hilfsmitteln.
Ziel der DGUV Regel 100-001 ist es, Unternehmen auf mögliche Notfallsituationen vorzubereiten und sicherzustellen, dass im Notfall schnell und professionell gehandelt wird. Die DGUV Regel 100-500 bietet zusätzliche technische und organisatorische Hinweise.
Wie dokumentierst du die DGUV-Maßnahmen korrekt?
Eine saubere Dokumentation der Maßnahmen nach der DGUV Vorschrift 1 ist ein zentraler Teil des Arbeitsschutzes. Um alles korrekt zu erfassen, beachte die folgenden Punkte:
- Gefährdungsbeurteilungen schriftlich festhalten: Dokumentiere Ergebnisse, erkannte Risiken und geplante Schutzmaßnahmen. Aktualisiere die Gefährdungsbeurteilung bei Veränderungen im Betrieb.
- Unterweisungen protokollieren: Halte schriftlich fest, wann, durch wen und mit welchen Inhalten die Unterweisungen durchgeführt wurden. Lass dir die Teilnahme mit Unterschrift bestätigen.
- Prüfprotokolle erstellen: Dokumentiere regelmäßige Prüfungen von Maschinen, Anlagen und PSA – inklusive Prüfintervalle, durchgeführte Wartungen und festgestellte Mängel.
Eine strukturierte Dokumentation hilft dir nicht nur bei der Einhaltung der Vorschriften, sondern dient auch als Nachweis bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaften.
Welche digitalen Lösungen helfen bei der Umsetzung der DGUV Vorschrift 1?
Es gibt verschiedene digitale Tools, die dir helfen können, Arbeitsschutzmaßnahmen effizient umzusetzen. Plattformen wie Smart Upgrade unterstützen bei der Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Sicherheitskontrollen, sodass du die Vorschriften leichter einhalten kannst.
Wie erfolgt die DGUV Prüfung?
Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 1 wird durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger überprüft. Diese führen regelmäßige Betriebsbegehungen durch, bei denen sie sich einen Überblick über den Arbeits- und Gesundheitsschutz verschaffen.
Im Fokus stehen:
- Dokumentationsprüfung: Es wird geprüft, ob Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Prüfprotokolle vollständig und aktuell sind.
- Umsetzung von Maßnahmen: Die Aufsichtspersonen kontrollieren, ob die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen, wie Sicherheitsausrüstung oder die Anzahl der Ersthelfer:innen, eingehalten werden.
- Beratung: Neben der Kontrolle bieten die Berufsgenossenschaften auch Unterstützung an, um den Arbeitsschutz im Betrieb zu verbessern.
Welche finanziellen Vorteile bietet dir die Einhaltung der DGUV Vorschrift 1?
Mit der Umsetzung der DGUV Vorschrift 1 sorgst du nicht nur für rechtliche Sicherheit, sondern sicherst deinem Unternehmen auch finanzielle Vorteile. Weniger Arbeitsunfälle bedeuten weniger Krankmeldungen, weniger Produktionsausfälle und geringere Schadensersatzforderungen. Gleichzeitig profitiert dein Unternehmen mit einem gut dokumentierten und konsequent umgesetzten Arbeitsschutz oft von niedrigeren Beiträgen zur Berufsgenossenschaft.
Auch die Produktivität und Motivation der Mitarbeitenden steigt, da sie sich sicher fühlen und gesund bleiben. Darüber hinaus stärkt ein vorbildlicher Arbeitsschutz das Image deines Unternehmens und hilft dir, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden.
Gibt es finanzielle Unterstützung für Arbeitsschutzmaßnahmen?
Ja. Viele Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger fördern Investitionen in den Arbeitsschutz, z. B. mit Zuschüssen für Schulungen, ergonomische Arbeitsplätze oder sicherheitstechnische Einrichtungen.
Sicherheit zahlt sich aus
Die DGUV Vorschrift 1 ist die Basis für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz. Sie legt klare Vorgaben fest, die nicht nur gesetzliche Pflichten erfüllen, sondern auch langfristige Vorteile für dein Unternehmen bieten: weniger Arbeitsunfälle, motivierte Mitarbeitende und ein positives Arbeitgeberimage.
Indem du die Vorschriften einhältst, schützt du dein Team, steigerst die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit deines Unternehmens. Investiere in Sicherheit – es lohnt sich!
Weiterführende Links
- Warum du ohne Fachkraft für Arbeitssicherheit heute kein Unternehmen mehr führen solltest(Stichworte: Fachkräfte für Arbeitssicherheit)