Smart Upgrade 360 Digitale Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2

  • SaaS-Lösung für eine vollständige Abbildung der Arbeitssicherheit mittels einer fachkundigen Systemunterstützung unter Expertenbegleitung
  • Online-Gefährdungsbeurteilungen zur automatisierten Identifikation von potenziellen Gefahrenquellen und psychischen Belastungen
  • Lückenlose Erstellung von Nachweisen und Dokumenten sowie Wahrung der Privatsphäre von Mitarbeiter*innen im Homeoffice

The new Normal: 
Arbeiten im Büro 4.0

SMART UPGRADE 360 ist die Lösung für einen ganzheitlichen Schutz von Arbeitnehmer*innen am Arbeitsplatz der Zukunft und zur Entlastung von Unternehmen im digitalen Zeitalter. Digitalisieren Sie Ihre Arbeitssicherheit jetzt und bringen Sie Ihre Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 auf ein neues Level!

Systematische und frühzeitige Erkennung

Nutzen Sie SMART UPGRADE 360 zur fachkundigen Analyse von potentiellen Gefahren an allen Arbeitsplätzen. Intelligente Algorithmen erarbeiten für Sie konkrete Maßnahmenvorschläge, um gezielt die Prävention von Unfällen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu verbessern.

Entlastung statt Belastung im Arbeitsalltag

Damit Nachweis- und Dokumentationspflichten im Arbeitsalltag nicht zur Belastung werden, unterstützt das SMART UPGRADE alle am Prozess beteiligten Personen aktiv durch automatisierte Prozesse.

Behalten Sie alles im Blick

Der von SMART UPGRADE 360 automatisch berechnete Compliance Score informiert Sie systematisch über wichtige Key Performance Indikatoren, wie zum Beispiel erkannte Gefährdungspotentiale oder die Schulungsstände von Mitarbeiter*innen im Homeoffice.

Regelbetreuung nach DGUV V2

Wir arbeiten gerne mit Ihrem bestehenden Betriebsarzt oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen und unterstützen Ihr Team bei der Digitalisierung Ihres Unternehmens. Optional bestellen wir schriftlich alle vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten für eine rechtssichere Regelbetreuung nach DGUV V2.

Die SMART UPGRADE Plattform Weitere Highlights

Häufige Fragen

Sind digitale Lösungen im Arbeitsschutz zulässig?

Laut Arbeitsschutzgesetz obliegt es dem eigenverantwortlichen Ermessen des Arbeitgebers, wie die vom Gesetzgeber definierten Schutzziele im Betrieb erreicht werden sollen. Damit gewährt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber im Arbeitsschutzgesetz einen enormen Ermessensspielraum. So ist die inhaltliche und zeitliche Umsetzung von präventiven Sicherheitsmaßnahmen — inklusive einer begründeten Ablehnung von Einzelmaßnahmen — frei bestimmbar. Insbesondere wird im ASiG §8 die Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde sowie die Eigenverantwortung des Arbeitgebers bei der Ausübung der Arbeitssicherheit definiert.

Daher obliegt es ausschließlich der Entscheidung des Arbeitgebers, wie die Arbeitssicherheit im Betrieb gewährleistet wird, sofern die bestehende Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmer*innen fachkundig und wirksam erfüllt wird. Der Einsatz von digitalen Lösungen im Bereich der Arbeitssicherheit ist rechtlich also nicht nur zulässig, sondern in Teilbereichen sogar unverzichtbar.

Gilt der Arbeitsschutz auch im Homeoffice?

2021 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales betont, dass die bestehenden Regelungen im Homeoffice weiterhin gelten. Insbesondere müssen die hier auftretenden Gefährdungen beurteilt und die im Homeoffice-Bereich in der Bedeutung gestiegenen Unterweisungen durchgeführt werden. Die vielfache Auffassung, dass wiederholte Bildschirmarbeit im Homeoffice mobiles Arbeiten ohne Arbeitsschutzanforderungen sei, ist aus tatsächlicher und rechtlicher Sicht schlicht falsch. Ein Verstoß gegen den erforderlichen Arbeitsschutz im Homeoffice steht somit in keinem Verhältnis zum geringen Aufwand einer digitalen Lösung bei der Sicherstellung des Rechtsanspruches der Beschäftigten auf Arbeitssicherheit.

Wie dürfen wir helfen?

Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen und helfen bei der Implementierung der Plattform in Ihrem Unternehmen.

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